VORTRAG Patientenverfügungen
Am Mittwoch, 11. Februar 2004 fand ein kostenfreier Vortrag für die Öffentlichkeit mit Herrn Arthur Wagner über "Patientenverfügungen" statt. Dieser hat im Foyer der Klosterberghalle stattgefunden und begann um 19.30 Uhr. Etwa 160 Besucher/innen informierten sich an diesem Abend über schriftliche und mündliche Patientenverfügungen sowie den mutmaßlichen Willen eines Patienten und dessen rechtliche Verbindlichkeit.
Natürlich möchten wir alle lieber die Situation einer unheilbar schweren Krankheit und des Lebensendes verdrängen. Wenn man aber auch in einer solchen Situation sein Selbstbestimmungsrecht als Mensch wahrnehmen möchte, muss man sich inhaltlich mit diesem Thema auseinandersetzen und das zu einem Zeitpunkt, bei dem die eigene Urteilsbildung noch möglich ist. Ab welchem Punkt verzichte ich auf eine ärztliche Behandlung? Was ist mein Wille als Patient?
Patientenverfügungen sind in Deutschland zwischen Juristen und Ärzten in ihrer Verbindlichkeit umstritten. Ärzte können nicht einfach nach eigenem Ermessen Behandlungen vornehmen, einschränken oder beenden, wenn dies nicht auf dem erklärten oder mutmaßlichen Patientenwillen beruht. Dieser sollte vorsorglich dokumentiert werden für den Fall, dass man als Patient nicht mehr entscheidungs- oder kommunikationsfähig ist.
Doch was genau ist eine Patientenverfügung und was kann man mit einer solchen alles regeln? Welche Rechtswirkung hat diese für Ärzte und Pflegekräfte? Welche Auswirkungen haben eine Patientenvollmacht oder eine Betreuungsverfügung?
Anhand von mehreren typischen Grundfällen wurde die aktuelle Rechtsprechung der deutschen Obergerichte von Arthur Wagner an diesem Abend dargestellt, der sich seit fast zwanzig Jahren mit diesem Thema auseinandersetzt und zusätzlich zu seiner Dozententätigkeit an der Fachhochschule Fulda seit über sechs Jahren als Referent auf Pflegerechtskongressen tätig ist.
An diesem Abend wurden viele schwierige Abgrenzungsfragen und verschiedene Facetten des Sterbens sowie die rechtliche Betrachtung einer Patientenverfügung aufgezeigt.
Ursprünglich sollte dieser Vortrag am 3. Dezember 2003 gehalten werden, musste aber aus familiären Gründen von Herrn Wagner abgesagt werden.
