"Gebärdensprache + Gehörlosenkultur"
Am 18. Januar 2006 hatten wir Patrizia Lange (Ergotherapeutin), Marc-Oliver Vorkörper (Dolmetscher) sowie Andrea Kaiser (Gebärdensprachdozentin) zu Gast und haben viele Informationen zur Gebärdensprache und Gehörlosenkultur erhalten. Nachfolgend ein Überblick:
Gehörlosigkeit ist auf den ersten Blick
eine unsichtbare Behinderung. Als
gehörlos
werden diejenigen Menschen bezeichnet, die
ohne Gehör
oder mit einem nur
geringen Restgehör geboren wurden oder das Gehör noch
vor dem Spracherwerb
verloren haben. Die Hörreste sind für den Spracherwerb
unzureichend, ohne behinderungsspezifische Hilfestellungen und
Maßnahmen ist der Spracherwerb nicht möglich. Im Umgang mit Hörenden
ist der Gehörlose auf das Ablesen vom Mund angewiesen. Sind die
vorhandenen Hörreste ausreichend, um Sprache weitgehend
natürlich zu erlernen, dann gilt der Betreffende als
schwerhörig.
Sprache wird hauptsächlich über das Ohr aufgenommen, das Ablesen vom
Mund kann dabei die Sprachwahrnehmung unterstützen.
Wer erst nach dem Spracherwerb und nach dem
Erreichen einer gewissen Stufe der Lautsprachentwicklung durch
Krankheit oder Unfall ertaubt, zählt zu den
Spätertaubten.
Je nachdem, wann Spätertaubte das Gehör verloren haben, war die
Basis der Lautsprache erworben und gefestigt, oder nicht, ist ihre
Erinnerung an die Lautsprache besser oder schlechter, sind sie der
Gruppe der Gehörlosen oder Schwerhörigen zuzuordnen.
In der Öffentlichkeit ist von Gehörlosen oft als
von den „Taubstummen" die Rede. Dies kann man sowohl in den Medien,
als auch bei Umfragen in der Bevölkerung beobachten. Dies ist ein
veralteter Begriff und diskriminierend. Der Begriff „Taubstumm"
betont das Behindert sein und ein vermeintliches nicht Hören und
nicht Sprechen können. Er läuft jedoch den Tatsachen und den
Einstellungen der Gehörlose vollkommen zuwider.
Die
Gebärdensprache wir immer noch ausgegrenzt und an vielen Schulen
für Gehörlose nicht unterrichtet! Der Unterricht findet in der
normalen Lautsprache statt. Jedoch können höchstens 30% der Lautsprache vom Mund abgelesen
werden (Rot und grün, Mutter und Butter kann man z.B. kaum von der
Lippenbildung unterscheiden). Somit gehen den gehörlosen Kindern
viele Informationen verloren.
Ein grundsätzliches Problem ist, dass die Gehörlosigkeit von Kindern
schlecht erkannt wird und wenn es von Ärzten erkannt wird, mangelt
es an Aufklärung der Eltern. Für die Eltern wäre es zu diesem
Zeitpunkt sehr wichtig zu erfahren, wo Kind und Eltern die
Gebärdensprache erlernen können, welche schulischen Möglichkeiten es
gibt und welche Informationsstellen vorhanden sind. Die Ärzte sind
auf diesem Gebiet völlig uninformiert und können diese wichtigen
Informationen und Ratschläge für Kontaktadressen an die Eltern nicht
geben. Ein vielleicht weiterer Grund für das mangelnde ärztliche
Interesse ist, dass man mit Gehörlosen Geld verdienen kann. So
versucht man gehörlosen Kindern ein CI = Cochlear-Implantat
einzusetzen, was von Gehörlosen aber eher abgelehnt als begrüßt
wird.
Grundsätzlich wird unterschieden in
DGS = Deutsche
Gebärdensprache, die eine eigene Grammatik besitzt und in
LBG =
Lautbegleitende Gebärdensprache. Hier ist die Grammatik ganz normal,
aber die Übersetzung ist sehr lang, da Wort für Wort übersetzt wird.
In LBG wird zum Beispiel der Satz „Das Flugzeug fliegt schnell“ mit
diesen fünf Worten übersetzt, in der DGS nur „Flugzeug schnell“. Mit
den entsprechenden Gebärden (bildhafte Darstellung) versteht der
Gehörlose den Sinn des Satzes. Die Mimik gibt Aufschluss über den
eigentlichen Ton in der Stimme. Bildhaftes Sprechen. Eine
Unterhaltung ist nur möglich, wenn beide Personen sich direkt ins
Gesicht schauen. Die Offenheit und der Blickkontakt ist das
Wichtigste in der Gebärdensprache. Die
LBG ist keine Gebärdensprache, sondern lediglich ein künstliches
Verfahren zur besseren Sichtbarmachung der Lautsprache. Parallel zu
jedem gesprochenen Wort wird eine möglichst bedeutungsgleiche
Gebärde ausgeführt. LBG bedient sich also der Gebärdenzeichen der
DGS, ohne jedoch deren Grammatik zu berücksichtigen. Vielmehr setzt
LBG eine möglichst gute Lautsprachkompetenz voraus. Es bietet
insbesondere für Ertaubte und Schwerhörige eine gute Absehhilfe, die
es ihnen erleichtert, die kleinen Mundbilder der gesprochenen
Sprache zu entschlüsseln. Die DGS ist eine eigenständige
leistungsstarke Sprache, die nicht nur für Gehörlose und ihre
Gebärdensprachgemeinschaft von hohem Wert ist, sondern darüber
hinaus auch für pädagogische, soziale und kommunikative
Verwendungszusammenhänge aller Hörgeschädigten von Bedeutung ist.
Die Gebärdensprache lässt sich wie auch die
Lautsprachen in nationale Sprachen und regionale Dialekte
unterscheiden. So gibt es z.B. die Amerikanische, Französische,
Schwedische und Chinesische Gebärdensprache. Auch bei der Deutschen
Gebärdensprache (DGS) gibt es Dialektformen (Berlin, Hamburg,
München). Die DGS verfügt über einen umfassenden Gebärdenschatz
(Lexikon) und eine ausdifferenzierte Grammatik. Sie kann prinzipiell
dasselbe leisten wie jede Lautsprache.
Erst 2002 ist die Deutsche
Gebärdensprache anerkannt worden. Dolmetscher müssen in der Regel
selbst bezahlt werden. Im Kontakt mit
der hörenden Umwelt können GebärdensprachdolmetscherInnen in
bestimmten wichtigen Situationen eine gleichberechtigte Integration
Gehörloser sicherstellen, die sonst aufgrund der zumeist begrenzten
Lautsprachfähigkeiten Gehörloser nicht möglich wäre. Dies gilt nicht
nur für soziale, politische und kulturelle Veranstaltungen und
komplizierte Lebenssituationen (Krankenhaus, Arztbesuch, Behörden,
Polizei, Gericht etc.), sondern auch für die berufliche Bildung
einschließlich eines in die Regeluniversität voll integriertes
Hochschulstudiums.
Hilfe und Rat kann man über den Deutschen Gehörlosenbund bekommen
oder auf der Internetseite www.taubenschlag.de. Das
Gehörlosen- und Schwerhörigenzentrum in Frankfurt erreicht man unter
www.taubstummenanstalt-frankfurt.de. Informationen über
Gebärdensprachkurse gibt es unter www.gebaerdenkurse.de.
