Sprecherin: Christina Mück
Buchbergblick 4a
63505 Langenselbold
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"Gebärdensprache + Gehörlosenkultur"

Am 18. Januar 2006 hatten wir Patrizia Lange (Ergotherapeutin), Marc-Oliver Vorkörper (Dolmetscher) sowie Andrea Kaiser (Gebärdensprachdozentin) zu Gast und haben viele Informationen zur Gebärdensprache und Gehörlosenkultur erhalten. Nachfolgend ein Überblick:

Gehörlosigkeit ist auf den ersten Blick eine unsichtbare Behinderung. Als gehörlos werden diejenigen Menschen bezeichnet, die ohne Gehör oder mit einem nur geringen Restgehör geboren wurden oder das Gehör noch vor dem Spracherwerb verloren haben. Die Hörreste sind für den Spracherwerb unzureichend, ohne behinderungsspezifische Hilfestellungen und Maßnahmen ist der Spracherwerb nicht möglich. Im Umgang mit Hörenden ist der Gehörlose auf das Ablesen vom Mund angewiesen. Sind die vorhandenen Hörreste ausreichend, um Sprache weitgehend natürlich zu erlernen, dann gilt der Betreffende als schwerhörig. Sprache wird hauptsächlich über das Ohr aufgenommen, das Ablesen vom Mund kann dabei die Sprachwahrnehmung unterstützen.

Wer erst nach dem Spracherwerb und nach dem Erreichen einer gewissen Stufe der Lautsprachentwicklung durch Krankheit oder Unfall ertaubt, zählt zu den Spätertaubten. Je nachdem, wann Spätertaubte das Gehör verloren haben, war die Basis der Lautsprache erworben und gefestigt, oder nicht, ist ihre Erinnerung an die Lautsprache besser oder schlechter, sind sie der Gruppe der Gehörlosen oder Schwerhörigen zuzuordnen.

In der Öffentlichkeit ist von Gehörlosen oft als von den „Taubstummen" die Rede. Dies kann man sowohl in den Medien, als auch bei Umfragen in der Bevölkerung beobachten. Dies ist ein veralteter Begriff und diskriminierend. Der Begriff „Taubstumm" betont das Behindert sein und ein vermeintliches nicht Hören und nicht Sprechen können. Er läuft jedoch den Tatsachen und den Einstellungen der Gehörlose vollkommen zuwider.

Die Gebärdensprache wir immer noch ausgegrenzt und an vielen Schulen für Gehörlose nicht unterrichtet! Der Unterricht findet in der normalen Lautsprache statt. Jedoch können höchstens 30% der Lautsprache vom Mund abgelesen werden (Rot und grün, Mutter und Butter kann man z.B. kaum von der Lippenbildung unterscheiden). Somit gehen den gehörlosen Kindern viele Informationen verloren.

Ein grundsätzliches Problem ist, dass die Gehörlosigkeit von Kindern schlecht erkannt wird und wenn es von Ärzten erkannt wird, mangelt es an Aufklärung der Eltern. Für die Eltern wäre es zu diesem Zeitpunkt sehr wichtig zu erfahren, wo Kind und Eltern die Gebärdensprache erlernen können, welche schulischen Möglichkeiten es gibt und welche Informationsstellen vorhanden sind. Die Ärzte sind auf diesem Gebiet völlig uninformiert und können diese wichtigen Informationen und Ratschläge für Kontaktadressen an die Eltern nicht geben. Ein vielleicht weiterer Grund für das mangelnde ärztliche Interesse ist, dass man mit Gehörlosen Geld verdienen kann. So versucht man gehörlosen Kindern ein CI = Cochlear-Implantat einzusetzen, was von Gehörlosen aber eher abgelehnt als begrüßt wird.

Grundsätzlich wird unterschieden in DGS = Deutsche Gebärdensprache, die eine eigene Grammatik besitzt und in LBG = Lautbegleitende Gebärdensprache. Hier ist die Grammatik ganz normal, aber die Übersetzung ist sehr lang, da Wort für Wort übersetzt wird. In LBG wird zum Beispiel der Satz „Das Flugzeug fliegt schnell“ mit diesen fünf Worten übersetzt, in der DGS nur „Flugzeug schnell“. Mit den entsprechenden Gebärden (bildhafte Darstellung) versteht der Gehörlose den Sinn des Satzes. Die Mimik gibt Aufschluss über den eigentlichen Ton in der Stimme. Bildhaftes Sprechen. Eine Unterhaltung ist nur möglich, wenn beide Personen sich direkt ins Gesicht schauen. Die Offenheit und der Blickkontakt ist das Wichtigste in der Gebärdensprache. Die LBG ist keine Gebärdensprache, sondern lediglich ein künstliches Verfahren zur besseren Sichtbarmachung der Lautsprache. Parallel zu jedem gesprochenen Wort wird eine möglichst bedeutungsgleiche Gebärde ausgeführt. LBG bedient sich also der Gebärdenzeichen der DGS, ohne jedoch deren Grammatik zu berücksichtigen. Vielmehr setzt LBG eine möglichst gute Lautsprachkompetenz voraus. Es bietet insbesondere für Ertaubte und Schwerhörige eine gute Absehhilfe, die es ihnen erleichtert, die kleinen Mundbilder der gesprochenen Sprache zu entschlüsseln. Die DGS ist eine eigenständige leistungsstarke Sprache, die nicht nur für Gehörlose und ihre Gebärdensprachgemeinschaft von hohem Wert ist, sondern darüber hinaus auch für pädagogische, soziale und kommunikative Verwendungszusammenhänge aller Hörgeschädigten von Bedeutung ist.

Die Gebärdensprache lässt sich wie auch die Lautsprachen in nationale Sprachen und regionale Dialekte unterscheiden. So gibt es z.B. die Amerikanische, Französische, Schwedische und Chinesische Gebärdensprache. Auch bei der Deutschen Gebärdensprache (DGS) gibt es Dialektformen (Berlin, Hamburg, München). Die DGS verfügt über einen umfassenden Gebärdenschatz (Lexikon) und eine ausdifferenzierte Grammatik. Sie kann prinzipiell dasselbe leisten wie jede Lautsprache.

Erst 2002 ist die Deutsche Gebärdensprache anerkannt worden. Dolmetscher müssen in der Regel selbst bezahlt werden. Im Kontakt mit der hörenden Umwelt können GebärdensprachdolmetscherInnen in bestimmten wichtigen Situationen eine gleichberechtigte Integration Gehörloser sicherstellen, die sonst aufgrund der zumeist begrenzten Lautsprachfähigkeiten Gehörloser nicht möglich wäre. Dies gilt nicht nur für soziale, politische und kulturelle Veranstaltungen und komplizierte Lebenssituationen (Krankenhaus, Arztbesuch, Behörden, Polizei, Gericht etc.), sondern auch für die berufliche Bildung einschließlich eines in die Regeluniversität voll integriertes Hochschulstudiums.

Hilfe und Rat kann man über den Deutschen Gehörlosenbund bekommen oder auf der Internetseite www.taubenschlag.de. Das Gehörlosen- und Schwerhörigenzentrum in Frankfurt erreicht man unter www.taubstummenanstalt-frankfurt.de. Informationen über Gebärdensprachkurse gibt es unter www.gebaerdenkurse.de.